Strafverfolgung

Die Strafverfolgung von Menschenhandel stellt eine große
Herausforderung für Polizei und Justiz sowie für die politisch Verantwortlichen dar.
Das Delikt wird in aller Regel nur durch Kontrollen der Polizei erkannt und aufgedeckt.
Die Verfahren sind komplex, extrem aufwendig und langwierig.
Qualifizierte Ermittlungskräfte mit Ausrichtung auf Menschenhandel sind
bei der Polizei nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Fachkreise gehen daher von einer hohen Dunkelziffer aus.
Die Opfer von Menschenhandel sind als Belastungszeuginnen unersetzlich, da
von ihrer Aussage in der Regel die Effektivität der Strafverfolgung bzw.
der Bekämpfung von organisierter Kriminalität abhängt. Viele Frauen sind
nicht fähig, sich aus ihrer Zwangs- und Ausbeutungsstruktur zu lösen und
Aussagen zu machen. Sie haben Angst vor Gewaltreaktionen der
Täter und sie haben kein Vertrauen zur deutschen Polizei.
Außerdem gibt es für sie kaum alternative Erwerbsmöglichkeiten
zur Sicherung ihrer ihre Existenz.