Menschenhandel

Seit der Gründung von FIM im Jahr 1980 stellt die Arbeit gegen Menschenhandel und die Unterstützung der Betroffenen eines unserer zentralen Anliegen dar. Seit 1999 ist FIM die Hessische Koordinierungsstelle in der Arbeit gegen Menschenhandel. Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und verstößt gegen das Recht eines jeden Menschen auf persönliche Freiheit sowie auf psychische und physische Unversehrtheit.

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Was ist Menschenhandel?

Eine internationale Definition für den Begriff Menschenhandel findet sich im sogenannten Palermo-Protokoll  (Artikel 3, a), einem Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität:

„[D]er Ausdruck “Menschenhandel” [bezeichnet] die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.“

Menschenhandel und Ausbeutung sind im deutschen Strafgesetzbuch (18. Abschnitt) als Straftaten gegen die persönliche Freiheit definiert. Seit 2016 setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU)  um.

Das deutsche Strafgesetzbuch umfasst seither folgende Straftatbestände und definiert diese als Straftaten gegen die im Grundgesetz gesicherte persönliche Freiheit des Menschen:

  • § 232 StGB Menschenhandel
  • § 232a StGB Zwangsprostitution
  • § 232b StGB Zwangsarbeit
  • § 233 StGB Ausbeutung der Arbeitskraft
  • § 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung

Damit sind die verschiedenen Facetten des komplexen Feldes Menschenhandel berücksichtigt: sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution genauso wie Ausbeutung der Arbeitskraft in verschiedenen Arbeitsfeldern, Zwang zur Bettelei, Ausnutzung strafbarer Handlungen sowie Organhandel.

Betroffene von Menschenhandel kommen vor allem aus prekären sozial-wirtschaftlichen sowie von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen. Besonders Migrant*innen und Geflüchtete werden zu Opfern, aber auch deutsche Frauen sind betroffen, diese vor allem durch die sogenannte Loverboy-Methode. Die Täter täuschen den – oft sehr jungen – Frauen eine Liebesbeziehung vor und machen sie emotional abhängig, um sie schließlich in die Prostitution zu drängen und auszubeuten.

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO geht davon aus, dass weltweit etwa drei Viertel der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit Frauen und Mädchen sind. Über 90% der Betroffenen von Zwangsprostitution sind Frauen. Von anderen Formen der Zwangsarbeit sind hingegen überdurchschnittlich viele Männer betroffen.

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Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung

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Von sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution sind fast ausschließlich junge, z.T. noch minderjährige Frauen betroffen. In Deutschland kommen seit der EU-Osterweiterung die meisten Opfer aus Ost- und Südosteuropa, gefolgt von Westafrika, insbesondere Nigeria, und den in Deutschland geborenen Verbrechensopfern. Laut  Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) werden in der Bundesrepublik durchschnittlich pro Jahr 600 – 800 Frauen, Männer und Minderjährige als Opfer von Menschenhandel identifiziert. Alle Expert*innen sind sich darüber einig, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs anzeigen. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich mehr als 10.000 Frauen in der Bundesrepublik zur Prostitution gezwungen werden. In Europa sollen mehr als 100.000 Frauen im Jahr geschleust und gehandelt werden.

Die Betroffenen verlassen ihr Herkunftsland aufgrund von Armut und wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit und oft auch, um einer familiären Lebenssituation zu entkommen, die von Zwängen und Gewalt geprägt ist.

Manche Frauen lassen sich durch falsche Versprechungen scheinbar vertrauenswürdiger Anwerber täuschen und glauben an das große Glück im Ausland. Andere Frauen wissen, dass sie in der Prostitution arbeiten werden, noch bevor sie nach Deutschland kommen. Über die wirklichen Lebens- und Arbeitsbedingungen aber werden alle getäuscht.

Die Frauen kommen – meist mittellos – in ein fremdes Land, dessen Sprache sie nicht verstehen und in dem sie nicht auf verlässliche soziale Netzwerke zurückgreifen können. Die Menschenhändler und Zuhälter nutzen Abhängigkeit und Hilflosigkeit aus. Kommen Betroffene aus Nicht-EU-Ländern, dann verschärft deren illegaler Aufenthaltsstatus diese Situation.

Kampagne Stoppt Zwangsprostitution

Zur Fußballweltmeisterschaft 2006 startete FIM zusammen mit zahlreichen Verbänden, Organisationen und vielen aktiven Frauen und Männern die bundesweite Kampagne „Stoppt Zwangsprostitution“. Ihr Ziel war es, Männer als Freier auf die Situation von Frauen in der Prostitution, die Zwang, Gewalt und Ausbeutung erleben, aufmerksam zu machen, zu informieren und zum verantwortlichen Handeln zu motivieren. Hinschauen – Erkennen – Handeln lautete die Devise, die auch heute noch gilt!

So erreichen Sie uns:
E-Mail: stoppt-zp@fim-beratungszentrum.de
Tel. +49 (0)177 62 54 995

FIM-Kampagne Stoppt Zwangsprostitution

Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung

Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung ist moderne Sklaverei. Betroffen sind Frauen und Männer, aber auch Jugendliche und Kinder. Fälle von Arbeitsausbeutung wurden vor allem im Baugewerbe, im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft und in Privathaushalten aufgedeckt. Auch der Zwang zur Bettelei, die Ausnutzung strafbarer Handlungen sowie Organhandel sind diesem Feld zuzuordnen.

Insbesondere Frauen und Mädchen erleiden häufig zusätzlich zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft sexuelle Gewalt, beispielsweise durch “Vorgesetzte”, um sie gefügig zu machen und Kontrolle über sie auszuüben.

Die Zahl der Strafprozesse liegt im Bereich der Arbeitsausbeutung sehr viel niedriger als beim Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.

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Die Strafverfolgung

Bei allen Formen des Menschenhandels existiert die Schwierigkeit, dass die Verbrechen oft nur durch Kontrollmaßnahmen der Polizei aufgedeckt werden. Fachkreise gehen von einer hohen Dunkelziffer aus und monieren fehlende Arbeitsstrukturen und Ressourcen bei Strafverfolgung und Opferschutz.

Die Strafverfolgung ist schwierig und komplex. Vor Gericht sind die Verbrechensopfer als wichtige Zeug*innen unverzichtbar. Aber nur selten sind sie selbst bereit oder in der Lage, Anzeige zu erstatten und mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Dies führt dazu, dass Ausbeutung und Zwang oft nicht bekämpft werden können, Betroffene in ihrer Zwangslage verbleiben und sich nicht wehren.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Betroffene sehen keine wirtschaftlichen Alternativen für sich, haben keine Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt
  • Abhängigkeit von Täter*innen
  • Angst vor der Rache der Täter*innen, von der auch die eigenen Kinder im Herkunftsland und andere Familienangehörige bedroht sein können
  • Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz
  • Traumatisierung des Opfers kann eine Aussage im Prozess unmöglich machen
  • Furcht vor einer Abschiebung – aber eine Rückkehr ins Herkunftsland ist keine Option. Oft haben sie und ihre Familien sich hoch verschuldet, um die Migration und die Menschenhändler zu bezahlen. Außerdem wollen sie die familiären Erwartungen nicht enttäuschen und nicht als Gescheiterte zurückkehren

FIM-Mitarbeiterinnen unterstützen Betroffene vor Gericht als Psychosoziale Prozessbegleiterinnen.

Menschenhandel und Asyl

Betroffene von Menschenhandel können als Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen u. a. eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 AsylG) erhalten, sie gelten nach der sogenannten Aufnahme-Richtlinie der EU als besonders schutzbedürftig. Ihnen stehen somit besonderer Schutz und Unterstützung sowie spezifische Verfahrensrechte im Asylverfahren zu. Diese Rechte greifen dabei bereits ab dem Zeitpunkt der Identifizierung als potentielles Opfer und nicht erst nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens. FIM unterstützt Betroffene von Menschenhandel auch im Asylverfahren.

Das Dublin-Verfahren: drohende Abschiebung an den Ort der Gewalt 

Besonders problematisch erweist sich für Betroffene von Menschenhandel in der Praxis das sogenannte Dublin-Verfahren. Die europäische Dublin-Verordnung besagt, dass derjenige Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person erstmals europäischen Boden betreten hat. Allerdings werden Betroffene von Menschenhandel gerade in diesen Ländern (z. B. Italien) oftmals ausgebeutet oder zur Prostitution gezwungen. Da Betroffene ihre Gefährdung oft nicht hinreichend belegen können bzw. zuständige Behörden potentielle Gefährdung nicht hinreichend erkennen, drohen in Folge des Dublin-Verfahrens Abschiebungen in den Erststaat, so dass Verbrechensopfer wieder in die direkte Reichweite der Menschenhandelsnetzwerke gelangen.

Advocacy und Vernetzung

Seit der Gründung von FIM stellt das Engagement gegen Menschenhandel und die Unterstützung von Betroffenen eines der zentralen Anliegen unserer Arbeit dar. Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist FIM seit 1999 Hessische Koordinierungsstelle in der Arbeit gegen Menschenhandel und zentrales Mitglied des Runden Tisches “Bekämpfung von Menschenhandel in Hessen”.

FIM hat den Aufbau des bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. (KOK), einem Zusammenschluss von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland, unterstützt und arbeitet eng mit ihm zusammen. Der KOK engagiert sich mit Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für die Bekämpfung des Menschenhandels weltweit, für die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und für die Stärkung der Menschenrechtsperspektive in Politik und Gesetzgebung.

FIM ist zudem Mitglied bei ECPAT Deutschland e.V., der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung.

Die Europäische Kommission hat FIM 2018 als eine der zehn wichtigsten deutschen Interessenvertreter*innen für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten und Menschenhandel im Sinne der EU-Opferschutzrichtlinie ausgezeichnet.

Weitere Informationen

Wie sich FIM gegen Menschenhandel engagiert: Opferschutz bei Menschenhandel


Erstsprachliche Infos für Betroffene von Arbeitsausbeutung (deutsch, bulgarisch, rumänisch)


Flyer (PDF) Infos für Betroffene von Arbeitsausbeutung (deutsch, bulgarisch, rumänisch)


FIM-Flyer zum Thema Menschenhandel


Eingabe von FIM im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für den Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (2023)


KOK – bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.


Lagebilder des Bundeskriminalamtes  (BKA)


Zur Geschlechterdimension von Menschenhandel 


Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen und weiteren Akteur*innen zur Identifizierung und zum Schutz von Kindern als Opfer von Menschenhandel finden sich im Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“